Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen Beyond Barrel (Europe) AG mit Sitz in FL-9490 Vaduz einerseits und Käufern von mit Rum gefüllten Fässern andererseits. Änderungen der AGBs werden dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Sie gelten mit Wirkung ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt als akzeptiert, wenn der Käufer nicht binnen 30 Tagen schriftlich Widerspruch erhebt.

2. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen den AGB vor.

3. Begriffsdefinitionen:

3.1 Unter «schriftlich» ist neben der Schriftform auch E-Mail zu verstehen.

3.2 Unter «Kaufgegenstand» ist eines oder mehrere mit Rum gefüllte Eichenfässer mit bestimmten Eigenschaften hinsichtlich Alter, vorgesehener Dauer der Einlagerung bei Beyond Barrel (Europe) AG und Alkoholgehalt zu verstehen. Der Rum ist in Fässern mit einem Volumen von 200 Litern erhältlich. Die Mengenangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Abfüllung.

3.3 Unter «Steuerlager» sind Betriebsräumlichkeiten zu verstehen, die von der zuständigen Zoll-/Steuerverwaltung bewilligt sind und von ihr kontrolliert werden. In einem Steuerlager können Spirituosen hergestellt, verarbeitet, gelagert, um- oder abgefüllt werden. Der Steuerlagerbetrieb ist so eingerichtet, dass der Eingang, die Herstellung, die Be- oder Verarbeitung und die Entnahme der Spirituosen nachverfolgt werden können.

3.4 Unter «Käufer» ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die den Kaufgegenstand von Beyond Barrel (Europe) AG gemäss den Bestimmungen dieser AGB erwirbt.

3.5 Unter „Drittkäufer“ ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die vom Käufer den Kaufgegenstand erwirbt.
II. Vertragsabschluss

4. Der Erwerb des Kaufgegenstands ist ausschliesslich Personen gestattet, die das gesetzliche Mindesterwerbsalter für den Kauf alkoholischer Getränke im Land ihres Wohnsitzes aufweisen.

5. Das vollständig ausgefüllte und rechtsgültig vom Käufer unterzeichnete Formular «Bestellung und Einlagerungsauftrag» gilt als Angebot zum Vertragsabschluss, sobald das Formular bei Beyond Barrel (Europe) AG eingegangen ist. Die Annahme des Angebots erfolgt und kommt damit der Vertrag zu Stande, sobald die Rechnung gemäss der Bestellung von Beyond Barrel (Europe) AG ausgefertigt und dem Käufer zugegangen ist bzw. erfolglos versuchte wurde, dem Käufer zuzustellen.

6. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformvorbehalt gemäss dieser Ziffer.
III. Vertragsgegenstand

7. Beyond Barrel (Europe) AG verpflichtet sich:

7.1 den Kaufgegenstand zu nummerieren, so dass er der Käuferin zweifelsfrei zugeordnet werden kann;

7.2 der Käuferin ein Einlagerungszertifikat mit der/-n zugeteilten Nummer/-n auszustellen, welches auf sie lautet; und

7.3 den Kaufgegenstand zu nummerieren, so dass er der Käuferin zweifelsfrei zugeordnet werden kann; der Käuferin ein Einlagerungszertifikat mit der/-n zugeteilten Nummer/-n auszustellen, welches auf sie lautet; und
den Kaufgegenstand während der für den Kaufgegenstand spezifischen und vordefinierten Lagerungsdauer in einem Steuerlager vor Witterung und dem Zugriff von unberechtigten Personen geschützt zu lagern, regelmässigen Qualitätskontrollen zu unterziehen und gegen Wasser-, Feuer- und sonstige Elementarschäden,
gegen Transport- und Lagerungsschäden sowie gegen Einbruch und Diebstahl zu versichern.

8. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis zum auf der Rechnung an-gegebenen Zahlungsziel an Beyond Barrel (Europe) AG zu überweisen.

9. Der Käufer ist vorleistungspflichtig. Die in Ziff. ‎7 genannten Pflichten sind von Beyond Barrel (Europe) AG erst zu erfüllen, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

10. Der Ort der Lagerung ist in Mittelamerika und in der Rechnung wie auch im Einlagerungszertifikat aufgeführt.

11. Nach Ablauf der Lagerungsdauer verpflichtet sich Beyond Barrel (Europe) AG, die vom Käufer schriftlich erteilte Weisung hinsichtlich der Optionen gemäss Ziff. ‎22 auszuführen. Nähere Bestimmungen dazu sind in Ziff. ‎VIII bis ‎X enthalten.
IV. Übergang von Eigentum, Nutzen und Gefahr

12. Eigentum, Nutzen und Gefahr des Kaufgegenstands gehen auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand von Beyond Barrel (Europe) AG ausreichend individualisiert (nummeriert) wurde.
V. Kaufpreis

13. Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für Versicherung, Lagerung, Qualitätskontrollen sowie – nach Ablauf der Lagerdauer – Ansprache von Drittkäufern auf einen Ankauf des Kaufgegenstandes, soweit nichts Abweichendes in diesen AGB festgehalten oder zwischen den Parteien schriftlich verabredet ist. Nicht im Kaufpreis enthalten sind:
- eine erfolgsabhängige Provision von 5 % des erzielten Preises im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Drittkäufers für den Kaufgegenstand;
- eine allfällige Mehrwert-/Umsatzsteuer sowie Alkoholsteuer bei Entnahme des Kaufgegenstands aus dem Steuerlager;
- die Kosten für den Transport des Kaufgegenstands bei Auslieferung an den Käufer oder Drittkäufer.
VI. Zahlungsbedingungen

14. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in der Währung zu bezahlen, die im Formular «Bestellung und Einlagerungsauftrag» angegeben ist (CHF, EUR oder USD) und zum festgelegten Zahlungsziel ohne Abzüge zu begleichen.

15. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Käufer ist ausgeschlossen.

16. Im Falle des Verzugs ist ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet.

17. Bezahlt der Käufer trotz schriftlicher Mahnung den Kaufpreis oder im Falle einer vereinbarten Teilzahlung des Kaufpreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. erfolgloser versuchter Zustellung der Mahnung nicht oder nicht vollständig, kann Beyond Barrel (Europe) AG vom Vertrag zurücktreten. Beyond Barrel (Europe) AG ist berechtigt, Ersatz des ihr durch die verspätete Bezahlung bzw. Nicht-Bezahlung erwachsenen Schadens zu verlangen, soweit dieser über den Betrag der geschuldeten Verzugszinsen gemäss Ziff. ‎16 hinausgeht.
VII. Lagerung

18. Der Beginn der Lagerung wird von der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Wertstellung des Geldeinganges auf dem Konto von Beyond Barrel (Europe) AG bestimmt. Die Lagerung beginnt zum 1. Kalendertag des der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises folgenden Monats. Erfolgt die vollständige Bezahlung weniger als 14 Tage vor Monatsende, beginnt die Lagerung am 1. Kalendertag des übernächsten Monats.

19. Der Beginn der Lagerungsdauer wird dem Käufer von Beyond Barrel (Europe) AG mit Übermittlung des Einlagerungszertifikates schriftlich bestätigt.

20. Der Käufer kann vor Ablauf der Lagerungsdauer jederzeit schriftlich die Auslieferung des Kaufgegenstands unter Benennung des gewünschten Bestimmungslandes zur Entgegennahme des Kaufgegenstandes verlangen. Mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer ist Beyond Barrel (Europe) AG, mit Ausnahme der Gewährleistung, von sämtlichen vertraglichen Pflichten befreit. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen der vorzeitigen Auslieferung eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises zu fordern.

21. Beyond Barrel (Europe) AG kontaktiert den Käufer schriftlich 2 Monate vor Ablauf der Lagerungsdauer an der Adresse, welche er zuletzt Beyond Barrel (Europe) AG schriftlich bekannt gegeben hat, und informiert ihn über den Ablauf der Lagerungsfrist unter Benennung der vereinbarten Optionsmöglichkeiten gemäss Ziff. ‎22.

22. Der Käufer verpflichtet sich, innert 2 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung gem. Ziff. ‎21 und somit auf den Ablauf der Lagerungsdauer hin, gegenüber Beyond Barrel (Europe) AG schriftlich zu erklären, welche der drei nachfolgenden Optionen er in Bezug auf den Kaufgegenstand ausüben möchte:

22.1 Auslieferung an den Käufer durch Beyond Barrel (Europe) AG (Ziff. VIII).

22.2 Vermittlung eines Drittkäufers durch Beyond Barrel (Europe) AG (Ziff. IX).

22.3 Weitere Lagerung (Ziff. ‎X).

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass sich die in einem Fass vorhandene Menge an Rum oder die Volumenstärke des Rums im Verlauf der Zeit reduziert. Dieser Verlust durch Verdunstung während des Alterungsprozesses wird allgemein als "Angel's Share" bezeichnet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann nicht im Vorhinein bestimmt werden (siehe auch Ziff. ‎XII).

23. Bei fristgemässer Erklärung durch den Käufer an Beyond Barrel (Europe) AG gemäss Ziff. ‎22 fallen für den Käufer für diejenige Zeit, die zwischen dem Ablauf der Lagerungsdauer und der Auslieferung des Kaufgegenstands an den Käufer oder an einen Drittkäufer liegt, keine zusätzlichen Lagerungskosten an.

24. Gibt der Käufer nach Kontaktierung durch Beyond Barrel (Europe) AG keine oder keine rechtzeitige Erklärung ab, wird der Kaufgegenstand weitergelagert. Ziff. 7.3 findet entsprechende Anwendung. Der Käufer schuldet hierfür nach Ablauf der Lagerungsdauer pro Monat eine Vergütung von CHF 100.00 inkl. MwSt. Diese Vergütung wird am 1. Kalendertag eines Monats zur Zahlung fällig und im Voraus in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass nachträglich eine schriftliche Erklärung des Käufers eintrifft, ist Beyond Barrel (Europe) AG berechtigt, die Auslieferung des Kaufgegenstands bis zur vollständigen Bezahlung vorstehend aufgeführter Lagerungskosten zu verweigern. Hat der Käufer auch 6 Monate nach Ablauf der Lagerungsdauer und trotz zweimaliger Mahnung durch Beyond Barrel (Europe) AG immer noch keine Erklärung abgegeben, ist Beyond Barrel (Europe) AG berechtigt, den Kaufgegenstand an einen Drittkäufer zu verkaufen. Der Käufer ermächtigt Beyond Barrel (Europe) AG für diesen Fall hiermit ausdrücklich, den entsprechenden Kaufvertrag im Namen des Käufers abzuschliessen. Beyond Barrel (Europe) AG ist bemüht, den bestmöglichen Preis zu erzielen, garantiert aber ausdrücklich keinen Mindesterlös. Dem Käufer wird der erzielte Verkaufserlös abzüglich vorstehend aufgeführter Lagerungskosten und abzüglich allfälligem sonstigen durch die unterlassene Erklärung entstandenen Schaden überwiesen.
VIII. Auslieferung des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Lagerungsdauer

25. Entscheidet sich der Käufer nach Ablauf der Lagerungsdauer für eine Auslieferung des Kaufgegenstandes gemäss Ziff. ‎22.1 an ihn, verpflichtet sich Beyond Barrel (Europe) AG, den Kaufgegenstand innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Lagerungsdauer an den vom Käufer genannten Bestimmungsort zu versenden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Kaufgegenstand vor ihrem Ablauf einer geeigneten Spedition zur Zustellung an den Käufer übergeben wird. Im Falle einer verspäteten Mitteilung durch den Käufer beginnt die 2-monatige Frist zum 1. Kalendertag des Monats, der auf den Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Beyond Barrel (Europe) AG folgt. Vorbehalten bleibt Ziff. ‎24.

26. Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen kann es notwendig sein, den Fassinhalt zum Zweck der Auslieferung in für den Lebensmitteltransport vorgesehene Tankcontainer umzufüllen und getrennt vom jeweiligen Fass auszuliefern.

27. Die Lieferdauer hängt wesentlich vom gewünschten Ort der Auslieferung ab. Beyond Barrel (Europe) AG hat auf die Lieferdauer keinen Einfluss. Jegliche Haftung für Schäden aus verspäteter Lieferung durch den beauftragten Spediteur ist ausgeschlossen.

28. Der Käufer ist selbst verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften für die Entgegennahme des Kaufgegenstandes durch ihn eingehalten sind.
IX. Vermittlung eines Drittkäufers

29. Mit der Mitteilung des Käufers an Beyond Barrel (Europe) AG gemäss Ziff. ‎22.2, den Kaufgegenstand an einen Drittkäufer veräussern zu wollen, beauftragt und ermächtigt der Käufer Beyond Barrel (Europe) AG, einen Drittkäufer zu vermitteln und mit diesem im Namen und auf Rechnung des Käufers einen Kaufvertrag abzuschliessen.

30. Wenn Beyond Barrel (Europe) AG einen interessierten Drittkäufer für den Kaufgegenstand findet, informiert sie den Käufer über den vom Drittkäufer gebotenen Preis (Angebot) und weist die erfolgsabhängige Provision von 5.0 % des gebotenen Preises separat aus. Der Käufer teilt Beyond Barrel (Europe) AG danach innert 10 Tagen schriftlich mit, ob er mit dem gebotenen Preis einverstanden ist und das Angebot annimmt. Nach Annahme des Angebots durch den Käufer schliesst Beyond Barrel (Europe) AG im Namen und auf Rechnung des Käufers den Kaufvertrag ab. Der Kaufpreis wird vom Drittkäufer auf ein von Beyond Barrel (Europe) AG in Auftrag gegebenes Treuhandkonto einbezahlt. Nach Eingang dieser Zahlung wird der Kaufpreis abzüglich 5.0 % erfolgsabhängige Provision vom ursprünglich gebotenen Kaufpreis auf Veranlassung von Beyond Barrel (Europe) AG auf das vom Käufer angegebene Konto überwiesen.

31. Wenn Beyond Barrel (Europe) AG innert 3 Monaten nach Ablauf der Lagerungsdauer keinen Interessenten für den Kaufgegenstand findet, informiert sie den Käufer schriftlich über diesen Umstand. Der Käufer wählt in diesem Fall innert 30 Tagen eine der anderen Optionen gemäss Ziff. ‎22 aus. Die Fristen zur Umsetzung der jeweils gewählten Option beginnen mit dem 1. Kalendertag des auf den Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Beyond Barrel (Europe) AG folgenden Monats. Im Fall einer verspäteten Mitteilung beginnen die Fristen zur Umsetzung der gewählten Option zum 1. Kalendertag des auf den Eingang der verspäteten Mitteilung bei Beyond Barrel (Europe) AG folgenden Monats. Ziff. ‎VIII und Ziff. ‎X kommen je nach ausgewählter Option zur Anwendung. Vorbehalten bleibt Ziff. ‎24.
X. Verlängerung der Lagerungsdauer

32. Entscheidet sich der Käufer nach Ablauf der Lagerungsdauer, den Kaufgegenstand weiter durch Beyond Barrel (Europe) AG einlagern zu lassen, erhält der Käufer von Beyond Barrel (Europe) AG ein schriftliches Angebot über die damit verbundenen Kosten mit der gleichzeitigen Aufforderung, welche andere Option gemäss Ziff. ‎22 gewählt wird für den Fall, dass er das Angebot nicht annimmt. Der Käufer teilt Beyond Barrel (Europe) AG innert 10 Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich mit, ob er es annimmt und, wenn nicht, welche andere Option gemäss Ziff. ‎22 er wählt.

33. Nach Annahme des Angebots durch den Käufer stellt Beyond Barrel (Europe) AG die Kosten der zusätzlichen Lagerungsdauer dem Käufer separat in Rechnung. Die neuerliche Lagerungsdauer beginnt zum 1. Kalendertag des Monats, der auf den Zahlungseingang bei Beyond Barrel (Europe) AG folgt. Ziff. ‎VI findet sinngemäss Anwendung. Kommt es gemäss dieser Bestimmung zum Rücktritt vom Vertrag über die weitere Lagerung durch Beyond Barrel (Europe) AG, so fordert sie den Käufer gleichzeitig schriftlich auf, innert 10 Tagen eine der anderen Optionen gemäss Ziff. ‎22 zu wählen. Ziff. ‎24 ist entsprechend anwendbar.

34. Für die weitere Lagerung gelten Ziff. 7.3 und VII entsprechend. Die Dauer der weiteren Einlagerung kann vom Käufer, basierend auf vordefinierten Einlagerungszeiten festgelegt werden, beträgt aber mindestens 1 Jahr.

35. Wenn der Käufer die Mitteilung gemäss Ziff. ‎32 verspätet oder nicht abgibt, wird der Kaufgegenstand bis zum Eingang der schriftlichen Mitteilung des Käufers vorläufig weiter gelagert. Ziff. ‎24 kommt entsprechend zur Anwendung.
XI. Wechsel des Eigentümers während der Lagerung

36. Käufer haben die Möglichkeit, jederzeit über den Kaufgegenstand zu verfügen. Im Falle eines Eigentumswechsels ist der Käufer verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Einlagerungsauftrag auf den neuen Eigentümer zu überbinden und diesen schriftlich bei Beyond Barrel (Europe) AG anzuzeigen. Hierzu ist das Formular «Wechsel des Eigentümers» zu verwenden. Auf Wunsch wird es dem Käufer kostenlos zugesandt.

37. Ein Wechsel des Eigentümers während der Lagerung erfolgt im ungeöffneten Zustand des Kaufgegenstandes ohne Feststellung des exakten Fassinhaltes.

38. Ein Wechsel des Eigentümers erfordert die schriftlich dokumentierte Erklärung gemäss Ziff. ‎36, dass der neue Eigentümer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beyond Barrel (Europe) AG gelesen und verstanden hat und diese akzeptiert. Zusätzlich ist erforderlich, dass der neue Eigentümer der Erfassung, Nutzung und Übertragung seiner Daten gemäss den Datenschutzbestimmungen von Beyond Barrel (Europe) AG zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen sind auf der Webseite von Beyond Barrel (Europe) AG unter www.beyond-barrel.eu abrufbar und werden dem neuen Eigentümer auf Wunsch kostenlos zugesandt.

39. Der Käufer verpflichtet sich, das Einlagerungszertifikat an Beyond Barrel (Europe) AG zu senden, damit ein neues Einlagerungszertifikat für den neuen Eigentümer ausgestellt werden kann. Der neue Eigentümer schuldet für die Ausstellung eines neuen Zertifikats eine einmalige Gebühr in Höhe von CHF 250.00 inkl. MwSt. Der neue Eigentümer ist verpflichtet, die Gebühr zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel an Beyond Barrel (Europe) AG zu überweisen. Ein neues Einlagerungszertifikat wird nach Bezahlung der Rechnung ausgestellt und dem neuen Eigentümer zugesandt.
XII. Gewährleistung

40. Rum ist ein Naturprodukt. Die individuelle Beschaffenheit des Steuerlagers und die klimatischen Bedingungen am Ort der Lagerung führen während der Lagerungsdauer zu Verdunstung von Wasseranteilen im Destillat und Reduktion von dessen Volumenstärke. Beyond Barrel (Europe) AG leistet dementsprechend für einen nach Beginn der Lagerung liegenden Zeitpunkt keine Gewähr für eine bestimmte in einem Fass vorhandene Menge an Rum oder eine bestimmte Volumenstärke.

41. Der Käufer hat den Kaufgegenstand im Falle der Auslieferung zu prüfen und Beyond Barrel (Europe) AG etwaige Mängel innert 7 Tagen nach Erhalt des Kaufgegenstandes schriftlich bekannt zu geben. Versäumt dies der Käufer, so gilt der ordnungsgemässe Erhalt des Kaufgegenstands als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.

42. Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Eine Beschränkung bzw. ein Ausschluss der Gewährleistung findet nicht statt bei Mängeln, die von Beyond Barrel (Europe) AG grobfahrlässig oder absichtlich verschwiegen wurden.

43. Ein Mangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand nicht den gewöhnlich vorausgesetzten oder durch Beyond Barrel (Europe) AG schriftlich zugesicherten Eigenschaften entspricht.

44. Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge bzw. bei grobfahrlässigem oder ab-sichtlichem Verschweigen eines Mangels durch Beyond Barrel (Europe) AG kann Beyond Barrel (Europe) AG nach eigenem Ermessen den Mangel verbessern, sofern er verbesserungsfähig ist, oder den mangelhaften Kaufgegenstand durch einen mangelfreien ersetzen. Ist weder Verbesserung noch Ersatz des Kaufgegenstands möglich oder für Beyond Barrel (Europe) AG zumutbar, ist der Käufer berechtigt, eine dem Mangel entsprechende verhältnismässige Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Wandlung des Vertrags findet nur statt, wenn der Kaufgegenstand solche Mängel aufweist, die den Kaufgegenstand für den Käufer gänzlich unbrauchbar machen. Im Falle der Wandlung stellt der Käufer die ordnungsgemässe Rücksendung des Kaufgegenstandes an Beyond Barrel (Europe) AG sicher. Die Kosten für die Rücksendung werden von Beyond Barrel (Europe) AG nach vorheriger Anzeige durch den Käufer und Freigabe durch Beyond Barrel (Europe) AG übernommen.

45. Der Käufer verwirkt jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn er oder Dritte unsachgemässe Änderungen am Kaufgegenstand vornehmen oder diesen unsachgemäss behandeln, wie beispielsweise die Lagerung bei zu hohen oder zu tiefen Temperaturen, die Mischung mit anderen Flüssigkeiten, etc. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer im Fall eines Mangels nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und/oder Beyond Barrel (Europe) AG keine Gelegenheit gibt, im Sinne von Ziff. ‎44 den Mangel zu beheben oder den mangelhaften Kaufgegenstand zu ersetzen.
XIII. Haftungsausschluss

46. Beyond Barrel (Europe) AG übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, weder für sich selbst noch für ihre Organe, Mitarbeiter und Hilfspersonen/Erfüllungsgehilfen eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag, dessen Abwicklung oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Beyond Barrel (Europe) AG entstehen. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Vertriebspartner sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern diese nicht schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für Darstellungen und Beschreibungen in Broschüren, Flyern, Präsentation und dergleichen sowie auf der Webseite www.beyond-barrel.eu.
XIV. Höhere Gewalt

47. In Fällen höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht von Beyond Barrel (Europe) AG. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Kriege, Revolutionen, Terrorakte, Sabotagen, Währungs- und Handelsbeschränkungen, staatliche Sanktionen, Befolgung eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung, Verstaatlichung, Ausfälle von Transport-, Telekommunikation- oder Informationssystemen, Naturkatastrophen und extreme Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, Betriebsunterbrechungen sowie Störungen im Betriebsablauf der Transportunternehmen. Die Leistungspflicht von Beyond Barrel (Europe) AG wird zum Zeitpunkt des Wegfalls der höheren Gewalt fortgesetzt.
XV. Beizug von Erfüllungsgehilfen

48. Der Käufer ist ausdrücklich einverstanden, dass Verpflichtungen von Beyond Barrel (Europe) AG gemäss diesen AGB bzw. dem Kaufvertrag, insbesondere die Pflicht zur Einlagerung des Kaufgegenstands, teilweise oder zur Gänze nicht durch Beyond Barrel (Europe) AG selbst erfüllt werden, sondern durch einen oder mehrere bestehende oder zukünftige Vertragspartner von ihr. Gegenüber dem Käufer verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen bleibt aber Beyond Barrel (Europe) AG unter Vorbehalt von Ziff. ‎XIII.
XVI. Datenschutz

49. Die Verarbeitung persönlicher Daten des Käufers durch Beyond Barrel (Europe) AG erfolgt in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzerklärung insbesondere zur Erfüllung ihrer vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten. Der Käufer wird mit dem Formular «Bestellung und Einlagerungsauftrag» aufgefordert, sein Einverständnis zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu geben.

50. Die Datenschutzerklärung von Beyond Barrel (Europe) AG wird dem Käufer auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt und steht auf der Webseite www.beyond-barrel.eu zum Download zur Verfügung.
XVII. Steuern

51. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er den Kaufgegenstand, je nach anwendbarem Steuerrecht, als Vermögen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden deklarieren muss.

52. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle einer Weiterveräusserung des Kaufgegenstands an einen Drittkäufer den erzielten Erlös, je nach anwendbarem Steuerrecht, als Einkommen bzw. Gewinn gegenüber den zuständigen Steuerbehörden deklarieren muss.

53. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass mit Entnahme des Kaufgegenstands aus dem Steuerlager Mehrwertsteuer und Alkoholsteuer bzw. gleichwertige Steuern anfallen und vom Käufer zu bezahlen sind. Die Höhe der Steuern hängt von den Vorschriften des vom Käufer gewünschten Bestimmungslandes für die Auslieferung ab und bestimmt sich i.d.R. nach der jeweiligen Menge und Volumenstärke des Destillats. Sie kann daher und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ermittelt werden. Alkoholsteuern werden pro Liter
reinen Alkohols (L.r.A.) erhoben. Für Liechtenstein und die Schweiz beträgt die Steuer derzeit CHF 29.- pro Liter reinem Alkohol.

54. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen des vom ihm gewünschten Bestimmungslandes zu beachten sind.
XVIII. Rücktritts-/Widerrufsrecht

55. Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen seine Vertragserklärung widerrufen, d.h. vom Vertrag zurücktreten. Die näheren Bestimmungen dazu samt einem Muster für eine Rücktritts-/Widerrufserklärung sind in der Rücktritts-/Widerrufsbelehrung enthalten. Sie ist zum Download unter www.beyond-barrel.eu abrufbar und wird dem Käufer auf Wunsch kostenlos zugesandt.

56. Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Formular «Bestellung und Einlagerungsauftrag», dass er das Rücktritts-/Widerrufsrecht, die Folgen eines Rücktritts/Widerrufs und dessen Modalitäten zur Kenntnis genommen hat.
XIX. Rücktritt/Widerruf und Beanstandungen

57. Die Rücktrittserklärung/der Widerruf und etwaige Beanstandungen sind zu richten an:
Beyond Barrel (Europe) AG
Äulestrasse 2
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Tel.: +423 235 50 41
E-Mail: backoffice@beyond-barrel.eu
XX. Salvatorische Klausel

58. Sollte sich ergeben, dass eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB aus irgendeinem Grunde ungültig oder nichtig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Art und Weise möglichst weitgehend verwirklicht.
XXI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

59. Gerichtsstand für sämtliche den Vertrag betreffende Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Beyond Barrel (Europe) AG. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

60. Auf den Vertrag ist liechtensteinisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Vaduz, 1. Februar 2023